Herzlich willkommen auf meiner Internetseite! 

Ich freue mich sehr, dass Sie meine Seite besuchen und hoffe, dass Sie die gewünschten Informationen finden.  

 

Notfalltelefon bei Durchsuchung oder Verhaftung:

0160 968 60 848 


Ich bin bundesweit tätig und kooperiere mit Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern im In- und Ausland. Damit stelle ich sicher, dass ich für jedes Mandat das richtige Team zusammenstellen kann. Ich berate und vertrete auch Berufskollegen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, wenn sie an mich herantreten. 

Ggfls. kann ich binnen kürzester Zeit aufgrund meines über die Jahre gewachsenen Netzwerks Verteidigerkollegen hinzuziehen, damit alle (!) Betroffenen sofort optimal verteidigt sind. Entsprechend gilt das für Steuerberater, die in Zusammenarbeit mit mir komplexe Rechtsfragen klären oder aber Berechnungen der Finanzbehörden und des Zolls bzw. der Deutschen Rentenversicherung überprüfen können. Die Erfahrung zeigt, dass gerade Berechnungen diese Behörden einer Überprüfung regelmäßig nicht standhalten.

Für mich gibt es übrigens keine kleinen Fälle. Ich nehme jedes Problem ernst und helfe gerne und mit vollem Einsatz, ggfls. auch am Wochende. 

Ich sage es aber ganz offen: Mandatsgespräche sind keine Wellness-Veranstaltung. Ich sage Ihnen die Wahrheit und nicht das, was Sie vielleicht hören wollen. Das mag nicht jeder. Wer nur Gewissensberuhigung sucht, ist bei mir falsch. Und ich bin auch kein Auftragsschreiber, d. h. ich schreibe nichts an Behörden und/oder Gerichte, was ich für nicht vertretbar halte.

 

Rechtsgebiete

Als Fachanwalt für Steuerrecht betreue ich ausschließlich 

  • steuerstrafrechtliche Mandate und die damit zusammenhängenden Fragen des Steuer- , des Strafrecht und des Strafprozessrechts,
  • Mandate aus dem Beitragsstrafrecht (§ 266a StGB), dem Insolvenzstrafrecht, sowie solche, bei denen der Vorwurf des Betruges und/oder Untreue erhoben wird,
  • Betriebsprüfungen, insbesondere dann, wenn sich Fragen des Steuerstrafrechts stellen,
  • Einsprüche und Klagen gegen Steuerbescheide und der damit zusammenhängenden Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung,
  • Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden zum Bundesfinanzhof (BFH),
  • Verfassungsbeschwerden in Steuerangelegenheiten,
  • die Abwehr der Haftung für fremde Steuerschulden,
  • interne Ermittlungen zur Aufdeckung von Steuerstraftaten,
  • Nacherklärungen und Selbstanzeigen,
  • Mandate aus dem Gesellschaftsrecht, wenn es um Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern geht.