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Mein Büro in Köln und Meckenheim

Ich bin bundesweit tätig und kooperiere mit Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern im In- und Ausland. So stelle ich sicher, dass ich für jedes Mandat das richtige Team zusammenstellen kann. Ich berate und vertrete aber auch Berufskollegen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, wenn sie an mich herantreten. Und das kommt - über dieses Vertrauen in mich freue ich mich sehr - häufig vor. Denn meine Beraterkollegen wissen, dass das für sie kein Risiko im Hinblick auf ihre Mandatsverhältnisse bedeutet. Was dann doch nicht so selbstverständlich ist, wie es sein sollte, wird von mir gelebt: Wenn ich von einem Berufskollegen oder Steuerberater ins Boot geholt werde, wird sein Verhältnis zum Mandanten nicht angetastet.

Sollte es Gründe geben, die es für einen (potentiellen) Mandanten angeraten erscheinen lassen, zunächst nicht nach Deutschland zu kommen, stehe ich für Beratungsgespräche jederzeit gerne auch im Ausland zur Verfügung.


Ggfls. kann ich binnen kürzester Zeit aufgrund meines über die Jahre gewachsenen Netzwerks Verteidigerkollegen hinzuziehen, damit alle (!) Betroffenen sofort optimal verteidigt sind. Entsprechend gilt das für Steuerberater, die in Zusammenarbeit mit mir komplexe Rechtsfragen klären oder aber Berechnungen der Finanzbehörden überprüfen können. Die Erfahrung zeigt, dass gerade Berechnungen der Steuerfahndung einer Überprüfung oftmals nicht standhalten.

Für mich gibt es übrigens keine kleinen Fälle. Ich nehme jedes Problem ernst und helfe gerne und mit vollem Einsatz, wenn das entsprechend honoriert wird - ggfls. auch am Wochende. 

 

Rechtsgebiete

Als Fachanwalt für Steuerrecht betreue ich ausschließlich 

  • steuerstrafrechtliche Mandate und die damit zusammenhängenden Fragen des Steuer- , des Strafrecht und des Strafprozessrechts,
  • Mandate aus dem Beitragsstrafrecht (§ 266a StGB), dem Insolvenzstrafrecht, sowie solche, bei denen der Vorwurf des Betruges und/oder Untreue erhoben wird,
  • Betriebsprüfungen, insbesondere dann, wenn sich Fragen des Steuerstrafrechts stellen,
  • Einsprüche und Klagen gegen Steuerbescheide und der damit zusammenhängenden Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung,
  • Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden zum Bundesfinanzhof (BFH),
  • Verfassungsbeschwerden in Steuerangelegenheiten,
  • die Abwehr der Haftung für fremde Steuerschulden,
  • Mandate aus dem Bereich Tax Compliance,
  • interne Ermittlungen zur Aufdeckung von Steuerstraftaten,
  • Nacherklärungen und Selbstanzeigen,
  • Mandate aus dem Gesellschaftsrecht, wenn es um Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern geht.