Zur Person
Ich bin seit 1991 als Rechtsanwalt tätig und darf seit 1996 die Bezeichnung "Fachanwalt für Steuerrecht" führen.
Meine ersten Berufsjahre habe ich unter anderem bei Freshfields und CBH Rechtsanwälte verbracht. Seit über 25 Jahren bin ich nun selbstständig tätig.
Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit schreibe ich regelmäßig Beiträge für Fachzeitschriften und trage mehrmals im Jahr vor Fachpublikum zu Themen des Steuerstrafrechts und des damit zusammenhängenden Steuerrechts vor. Mein Wissen gebe ich gerne auch im Rahmen von Inhouse-Schulungen z. B. in Steuerberatungskanzleien weiter.
Ich bin Co - Autor des Buchs "Die Selbstanzeige" (Wenzler/Rübenstahl, Die Selbstanzeige, 3. Auflage, 2019) und kommentiere in Flore/Tsambikakis, Steuerstrafrecht ((2. Auflage 2016, 3. Auflage für 2024 geplant), einige Vorschriften. Für das Werk Rübenstahl/Idler, Tax Compliance (erschienen im März 2018, Neuauflage für 2024 geplant), habe ich das Kapitel "Steuerliche Haftungsrisiken und Tax Compliance" verfasst. Schließlich bin ich Mit-Herausgeber eines im kommenden Jahr erscheinenden Handbuchs zum Steuerstrafrecht (Otto-Schmidt-Verlag).
Ich gehöre den Arbeitsgemeinschaften Steuerrecht und Strafrecht des DAV und der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht e. V. an. Schließlich bin ich Mitglied des Steuerberaterverbands Köln.