Steuerrecht
Steuerrecht ist eine zu Recht sehr kontrovers diskutierte Rechtsmaterie. Nicht nur die Steuergesetze, Erlasse und Verfügungen der Finanzverwaltung füllen tausende Seiten Papier. Auch die Rechtsprechung ist mehr als umfangreich.
Dabei setzt der Staat seinen (angeblichen) Steueranspruch gegen den Bürger selber fest und kann diesen ohne Umweg über ein Gericht vollstrecken.
Als Fachanwalt für Steuerrecht prüfe ich für Sie, ob ein Steueranspruch besteht oder nicht. Ihre Rechte verfolge ich insbesondere im Rahmen von Einspruchs- und Klageverfahren oder im Rahmen von Nichtzulassungsbeschwerden und Revisionen zum Bundesfinanzhof. Daneben stelle ich in geeigneten Fällen auch Anträge auf Aussetzung der Vollziehung.
Und bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit eines Steuergesetzes gehe ich für Sie auch den Weg zum Bundesverfassungsgericht.
Im Rahmen von Steuerstrafverfahren prüfe ich, ob überhaupt eine Steuerverkürzung in Betracht kommt, was anhand der Steuergesetze und der zu diesen ergangenen Rechtsprechung festzustellen ist. Das gilt insbesondere für (Zu-) Schätzungen, die sowohl im Strafrecht, als auch im Steuerrecht besonderen Voraussetzungen unterliegen.
Schließlich verteidige ich Sie im Fall der Inanspruchnahme für fremde Steuerschulden, zum Beispiel als Geschäftsführer einer GmbH.
In geeigneten Fällen wehre ich für Sie auch einen Insolvenzantrag der Finanzverwaltung ab. Diese Fälle sind aber äußerst selten und bedürfen einer genauen, kostenpflichtigen Prüfung.